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Abt. Aktenarchivierung und -verwaltung
Bottrop
- Kirchhellen - Essen
Aktenvernichtung
nach dem
Bundesdatenschutzgesetz
. service@aktenarchiv.de
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Navigation
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Aktenarchivierung
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Aufbewahrungsfristen
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Sicherheitsstufen
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Bundesdatenschutzgesetz
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Kontakt /
Feedback
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Ein
Wort zu Beginn
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Vertrauliche Daten - ob auf
Papieren, in Ordnern, auf Identitätskarten oder auf
Datenträgern - sind grundsätzlich zu schützen.
Insbesondere sind hervon personenbezogene Daten und geschäftliche
Interna betroffen. Die Verantwortung hierfür trägt jede
Firma, Versicherung und Behörde nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bis zur gesicherten Vernichtung alter
Unterlagen und Datenträger.
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Wir
bieten Ihnen
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Abholung
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Die Abholung Ihrer
Unterlagen und/oder Datenträger erfolgt durch
qualifizierte und gem. § 5 BDSG verpflichtete
Mitarbeiter, die auch die lückenlose Vernichtung
gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vornehmen.
Optional können unsere Mitarbeiter im Rahmen
einer Archivleerung auch das komplette zur
Vernichtung bestimmte Aktenmaterial einpacken.
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Vernichtung
Papier
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- Die Vernichtung der Unterlagen gemäß
Sicherheitsstufe 3 (DIN 32757) in der Form, "dass die
Reproduktion der auf ihnen wiedergegebenen
Informationen nur unter erheblichem Aufwand (Personen,
Hilfsmittel, Zeit) möglich ist".
- Die Papiere werden auf eine
Teilchengröße kleiner als 4 x 60 mm
geschreddert. Ein Druckluftimpuls verwirbelt die
Papierschnitzel. Anschließend werden sie zu
festen Ballen verpresst und zum Recycling an die
Papierindustrie weitergeleitet.
- Gegen einen geringfügigen
Aufpreis ist die Vernichtung der Unterlagen incl.
der umfassenden Aktenordner und Kunststoffhüllen
möglich.
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Vernichtung
Daten-
träger
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- Im Zeitalter der elektronischen
Medien werden immer mehr Informationen auf immer
kleinere Speichereinheiten verdichtet, so daß
die Vernichtung z.B. der Mikrofiches,
Scheckkarten, Magnetbänder, CD's, Disketten oder
Festplatten eine besondere Sicherheitsstufe
verlangen.
- Das nach dem Vernichtungsprozess
verbleibende Granulat, dessen Flächengröße
einen Quadratmillimeter nicht übersteigt, wird
der direkten Verwertung zugeführt.
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Regelm.
Vernichtung
mit Behälter-
mietsystemen
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- Gerne stellen wir Ihnen für den Büroeinsatz
verschlossene Behälter in unterschiedlichen Größen,
die turnusmäßig oder auf Anforderung gegen
leere Behälter ausgetauscht werden können.
- Alternativ können wir Ihnen
Wechselbehälter stellen, welches äußerlich
einem 240 l-Sammelgefäß gleicht, in das im
Inneren ein reißfester Transportsack integriert
ist. Sie können selber den vollen Sack
entnehmen, diesen mit Reißverschluß und Schloß
verschließen und einen neuen Sack einhängen.
Auf diese Weise entfällt das zeitraubende und
auch teurere Austauschen des gesamten Behälters.
Die sichere Verwahrung der Säcke bis zur
Abholung stellen Sie in diesem Falle selber
sicher.
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