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Transportversicherung - Versicherungsbedingungen Westeuropa |
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Transportversicherung zum Zeitwert |
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. Gegenstand der VersicherungDie Versicherung erstreckt sich auf alle Gegenstände, die nach der allgemeinen Auffassung als Teile einer Wohnungseinrichtung oder Büroeinrichtung anzusehen sind, gleichviel ob sie neu oder gebraucht sind Kunstgegenstände wie Gemälde, Skulpturen und dgl., echte Teppiche, antikes Porzellan, Sammlungen und sonstige hochwertige Gegenstände sind bis zu 25 % der Gesamt-versicherungssumme mitversichert Leicht zerbrechliche Gegenstände wie Glas, Kristall, Porzellan, Keramik, Steinplatten, Spiegel, Lampen und Röhren sind bis zu 10 % der Gesamtversicherungssumme mitversichert Für die unter eben genannten Gegenstände kann ein höherer Wertanteil vor Risikobeginn gegen Prämienzulage und unter Angabe der Einzelwerte versichert werden, andernfalls besteht Unterversicherung Nicht versichert sind
Grundlage der VersicherungAllgemeine Deutsche See-Versicherungsbedingungen / Besondere Bestimmungen für die Güterversicherung (ADS Güterversicherung 1973 in der Fassung 1984) - Originaltext der ADS Umfang der VersicherungVersicherungsschutz besteht nur, wenn der Umzug von einem Möbelspediteur durchgeführt wird und für den Inhalt von Behältnissen aller Art nur dann, wenn die Verpackung durch Mitarbeiter eines Möbelspediteurs erfolgt Nicht ersatzpflichtige SchädenDie Versicherer leisten keinen Ersatz für Schäden verursacht durch
Die Bestimmungen über Ausschlüsse und nicht ersatzpflichtige Schäden in den jeweils anwendbaren Allgemeinen Versicherungsbedingungen bleiben im übrigen unberührt Beginn und Ende der VersicherungWir der Umzug durch einen Möbelspediteur durchgeführt, beginnt die Versicherung mit der Über-nahme durch den Möbelspediteur und schließt auch das Einpacken, Abmontieren und Auseinandernehmen sowie das Auspacken, Zusammensetzen, Anbringen und Aufstellen des Umzugsgutes durch Mitarbeiter des Möbelspediteur ein Zwischenlagerungen sind ohne besondere Vereinbarung bis zur Dauer von 30 Tagen und nur dann versichert, wenn sie transportbedingt sind VersicherungswertVersicherungswert ist der Zeitwert. Zeitwert ist der Neuwert mit einem angemessenen Abzug für Alter und Nutzung. Ein persönlicher Liebhaberwert ist nicht versicherbar ErsatzleistungDie Versicherer ersetzen
Erlöschen des VersicherungsschutzesDer Versicherungsschutz erlischt, wenn
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. Gegenstand der VersicherungDie Versicherung erstreckt sich auf alle Gegenstände, die nach der allgemeinen Auffassung als Teile einer Wohnungseinrichtung oder Büroeinrichtung anzusehen sind, gleichviel ob sie neu oder gebraucht sind Kunstgegenstände wie Gemälde, Skulpturen und dgl., echte Teppiche, antikes Porzellan, Sammlungen und sonstige hochwertige Gegenstände sind bis zu 25 % der Gesamt-versicherungssumme mitversichert Leicht zerbrechliche Gegenstände wie Glas, Kristall, Porzellan, Keramik, Steinplatten, Spiegel, Lampen und Röhren sind bis zu 10 % der Gesamtversicherungssumme mitversichert Für die unter eben genannten Gegenstände kann ein höherer Wertanteil vor Risikobeginn gegen Prämienzulage und unter Angabe der Einzelwerte versichert werden, andernfalls besteht Unterversicherung Nicht versichert sind
Grundlage der VersicherungAllgemeine Deutsche See-Versicherungsbedingungen / Besondere Bestimmungen für die Güterversicherung (ADS Güterversicherung 1973 in der Fassung 1984) - Originaltext der ADS Umfang der VersicherungVersicherungsschutz besteht nur, wenn der Umzug von einem Möbelspediteur durchgeführt wird und für den Inhalt von Behältnissen aller Art nur dann, wenn die Verpackung durch Mitarbeiter eines Möbelspediteurs erfolgt Nicht ersatzpflichtige SchädenDie Versicherer leisten keinen Ersatz für Schäden verursacht durch
Die Bestimmungen über Ausschlüsse und nicht ersatzpflichtige Schäden in den jeweils anwendbaren Allgemeinen Versicherungsbedingungen bleiben im übrigen unberührt Beginn und Ende der VersicherungWir der Umzug durch einen Möbelspediteur durchgeführt, beginnt die Versicherung mit der Über-nahme durch den Möbelspediteur und schließt auch das Einpacken, Abmontieren und Auseinandernehmen sowie das Auspacken, Zusammensetzen, Anbringen und Aufstellen des Umzugsgutes durch Mitarbeiter des Möbelspediteur ein Zwischenlagerungen sind ohne besondere Vereinbarung bis zur Dauer von 30 Tagen und nur dann versichert, wenn sie transportbedingt sind VersicherungswertVersicherungswert ist der Neuwert. Als Neuwert gilt der Wiederbeschaffungspreis neuer Sachen gleicher Art und Güte am Bestimmungsort. Die Versicherer verzichten auf den Einwand einer Unterversicherung, wenn die gewählte Versicherungssumme (ohne Berücksichtigung der Wertanteile für Glas, Porzellan, Kunstgegenstände und Antiquitäten) 620,00 EUR je Kubikmeter Umfang des zu transportierenden Gutes beträgt. Die so ermittelte Versicherungssumme stellt jedoch im Schadenfall die Höchstersatzleistung der Versicherer dar. ErsatzleistungDie Versicherer ersetzen
Beträgt der Zeitwert weniger als 25% des Neuwertes, wird der Zeitwert ersetzt. Erlöschen des VersicherungsschutzesDer Versicherungsschutz erlischt, wenn
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